Geschäftsbedingungen

  • Die Offenlegung zum geistigen Eigentum informiert Benutzer darüber, dass Inhalte, Logo und andere von Ihnen erstellte visuelle Medien Ihr Eigentum darstellen und urheberrechtlich geschützt sind.
  • Eine Kündigungsklausel informiert darüber, dass Benutzerkonten auf Ihrer Website und in Ihrer mobilen App oder der Benutzerzugang auf Ihrer Website und in Ihrer mobilen App (falls Benutzer kein Konto bei Ihnen haben) bei Missbrauch bzw. nach eigenem Ermessen gekündigt werden können.
  • Ein Geltendes Recht informiert Benutzer über die für die Vereinbarung geltenden Vorschriften. Dies sollte das Land sein, in dem sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens befindet oder das Land, von dem aus Sie Ihre Website und die mobile App betreiben.
  • Eine Klausel zu Links zu anderen Websites informiert Benutzer darüber, dass Sie nicht für verlinkte Websites von Dritten verantwortlich sind. Diese Art von Klausel informiert Benutzer allgemein darüber, dass sie dafür verantwortlich sind, die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien dieser Dritten zu lesen und diesen zuzustimmen bzw. sie abzulehnen.
  • Wenn Ihre Website oder die mobilen Apps es Benutzern ermöglicht, Inhalte zu erstellen und mit anderen Benutzern öffentlich zu teilen, informiert ein Abschnitt Inhalte die Benutzer darüber, dass Sie die Rechte an den von ihnen erstellten Inhalten besitzen.
    Die Klausel „Inhalte“ erwähnt gewöhnlich, dass Benutzer Ihnen (als Entwickler der Website oder mobilen App) eine Lizenz geben müssen, damit Sie diese Inhalte auf Ihrer Website bzw. mobilen App teilen und Benutzern zur Verfügung stellen können.
    Da die von Benutzern erstellten Inhalte öffentlich sind, informiert ein Abschnitt mit DMCA-Hinweisklausel (oder zur Urheberrechtsverletzung) die Benutzer und Urheber darüber, dass Sie im Falle von die Urheberrechte verletzenden Inhalten auf jegliche DMCA-Hinweise zum Entfernen der Inhalte reagieren werden.
  • Eine Beschränkungsklausel für Benutzeraktivitäten kann Benutzer darüber informieren, dass Sie bei Einverständnis mit der Nutzung Ihres Dienstes ebenfalls zustimmen, bestimmte Dinge zu unterlassen. Dies kann Teil einer sehr langen und umfangreichen Liste in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen sein, um häufige negative Nutzungen abzudecken.
Quelle: https://termsfeed.com/blog/sample-terms-and-conditions-template

Gültigkeit und Geltungsbereich: Grundlage aller Angebote, Verträge und Leistungen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hallo Welt! GmbH. Eine Ausnahme bilden alle Subskriptionsleistungen für die Software BlueSpice und Zusatzmodule. Diese sind gesondert im Subskriptionsvertrag geregelt. Um die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den BlueSpice Subskriptionsvertrag einzusehen, folgen Sie bitte diesem Link: https://bluespice.com/de/vertraege-und-richtlinien/ Dienstleistungen nach Aufwand: Hallo Welt! erbringt Dienstleistungen (z. B. Installationen, Migrationen, Konfigurationen, Wartungsarbeiten, Consulting, Trainings und Projektmanagement) auf Stundenbasis und rechnet diese nach Aufwand ab (Time and Material). Dienstleistungspakete und Kontingente: Daneben bietet Hallo Welt! Teile ihrer Dienstleistungen als definierte Dienstleistungspakete und Kontingente an (z.B. Service- und Supportkontingente). Diese sind nach der Bestellung durch den Kunden im Voraus zu zahlen und werden nach Erhalt der Bestellung in Rechnung gestellt. Trainings und Workshops: Trainings und Workshops werden nach erbrachter Leistung abgerechnet. Nicht abgerufene Leistungen: Bestellte und nicht abgerufene Leistungen (u.a. Trainings- und Workshopleistungen) werden drei Monate nach der Bestellung in Rechnung gestellt. Die Leistung wird dem Kunden gutgeschrieben und kann jederzeit abgerufen werden. Gutschriften auf bestehende Bestellungen und Subskriptionen sind nicht möglich. Zahlungsfrist: Der Kunde bezahlt, vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung, die Leistungen der Hallo Welt! bis spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungstellung. Softwareprogrammierung und Projekte: Die Entwicklung und funktionale Erweiterung von Software sowie IT-Projekte sind Werkleistungen. 30% der vereinbarten Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Hallo Welt! kann die Ausführung der Erstellung des Werkes vom Erhalt der fälligen Abschlagszahlung abhängig machen. Weitere 50% kann Hallo Welt! nach eigenem Ermessen während des laufenden Projekts abrechnen, sobald ein wichtiger Teil der Projektleistung erbracht wurde. Die restliche Vergütung von 20% wird nach Erklärung der Abnahme bzw. Eintritt der Abnahmefiktion innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung fällig. Fahrt- und Übernachtungskosten: Fahrt- und Übernachtungskosten hat der Kunde im üblichen Umfang (EUR, 0,50 pro gefahrenen KM, bzw. Bahn 2. Klasse; bis zu EUR 140,- pro Übernachtung in einem 4-Sterne-Hotel gegen Vorlage einer Quittung) zu erstatten, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Vertragsschluss bei Subskriptionen: Ein Subskriptionsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dem Kunden den Vertragsschluss schriftlich oder in Textform bestätigt. Als Bestätigung durch den Anbieter gilt die Bestellbestätigung, die dem Kunden nach Annahme des Angebotes zugesandt wird. Die Annahme des Angebotes gilt als Bestätigung, dass der Kunde die Vertragsbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Für die gebuchten Produkte gilt die Rechnung als Leistungsbeschreibung, die den Subskriptionsvertrag um die entsprechend aufgelistete Software mit zugehörigen Leistungen und damit einhergehenden Kosten ergänzt. Subskriptionsgebühren werden für ein Vertragsjahr im Voraus in Rechnung gestellt. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Hallo Welt! GmbH stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.